Leistungsdatum
Auf jeder Rechnung muss stehen, wann du die Leistung erbracht hast. Das ist das Leistungsdatum, zum Beispiel der Tag der Stadtführung.
- Hast du die Leistung an einem Tag erbracht, trägst du nur das Leistungsdatum ein. Oft ist es dasselbe wie das Rechnungsdatum; das ist so vorgegeben.
- Hast du über mehrere Tage gearbeitet, trägst du zusätzlich Leistung bis ein. Dann steht auf der Rechnung ein Leistungszeitraum.
Leistungsdatum je Position¶
Schreibst du mehrere Leistungen an verschiedenen Tagen auf eine Rechnung, zum Beispiel drei Führungen, trägst du bei jeder Position ihr eigenes Leistungsdatum ein. Lässt du das Feld leer, gilt für diese Position das Leistungsdatum der Rechnung.
So steht es dann auf der Rechnung:
- Ist das Leistungsdatum der Rechnung dasselbe wie das Rechnungsdatum, steht dort „Leistungsdatum: entspricht dem Rechnungsdatum“.
- Hat mindestens eine Position ein eigenes Datum, folgt der Zusatz „sofern bei der Position nicht anders angegeben“, und die Positionen bekommen eine Spalte „Leistungsdatum“.
- Haben alle Positionen ein eigenes Datum, steht oben kein Leistungsdatum mehr – es gilt dann ja für keine Position.
Bist du unsicher, ob die Angaben für deine Rechnungen reichen, frag deine Steuerberaterin oder deinen Steuerberater.