Kleinunternehmer (§ 19 UStG)

Kleinunternehmer nach § 19 UStG berechnen keine Umsatzsteuer. Auf der Rechnung steht dann ein Hinweis, dass keine Umsatzsteuer berechnet wird.

Du kannst Kleinunternehmer sein, wenn dein Umsatz (seit 2025):

  • im vorigen Jahr nicht mehr als 25.000 € betragen hat und
  • im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 100.000 € beträgt.

Diese Grenzen ändert der Gesetzgeber von Zeit zu Zeit.

Bist du kein Kleinunternehmer, berechnest du Umsatzsteuer. Wie viel, hängt davon ab, was du verkaufst: meist 19 %, für manches 7 % (zum Beispiel Lebensmittel). Den Steuersatz wählst du deshalb später für jede Position auf der Rechnung, nicht hier.

Wenn du unsicher bist, frag deine Steuerberaterin oder deinen Steuerberater.