Auswertung (EÜR)
Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) zeigt, was dein Betrieb in einem Jahr verdient hat: Einnahmen minus Ausgaben.
Was zählt¶
Es zählt das Jahr, in dem das Geld geflossen ist (§ 11 EStG), nicht das Datum der Rechnung. Guidelino rechnet deshalb nur mit den Zahlungen, die du erfasst hast:
- Betriebseinnahmen: Zahlungen auf deine Rechnungen. Eine Erstattung auf eine Stornorechnung zieht Guidelino in dem Jahr ab, in dem du das Geld zurückgezahlt hast.
- Betriebsausgaben: Zahlungen auf Eingangsrechnungen und Quittungen.
- Ergebnis: Einnahmen minus Ausgaben, als „Überschuss“ oder „Verlust“.
Alle Summen sind Bruttobeträge: was tatsächlich geflossen ist, also mit Umsatzsteuer, wo sie berechnet wurde. So verlangt es die EÜR: Die vereinnahmte Umsatzsteuer ist eine Einnahme, die gezahlte Vorsteuer eine Ausgabe.
Eine Rechnung oder einen Beleg ohne erfasste Zahlung zählt Guidelino nicht mit. Der Hinweis „noch nicht vollständig bezahlt“ führt dich zu den offenen Posten. Wie viel aus offenen Rechnungen noch kommt, zeigt dir die Statistik mit „Offene Rechnungen einbeziehen“; die EÜR selbst bleibt dabei unverändert.
Was fehlt¶
- Umsatzsteuer, die du an das Finanzamt gezahlt oder von ihm erstattet bekommen hast. Sie gehört in die EÜR (als Ausgabe bzw. Einnahme im Jahr der Zahlung), Guidelino kennt diese Zahlungen aber nicht. Mit regulärer Umsatzsteuer ist das angezeigte Ergebnis deshalb um die im Jahr an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer (abzüglich Erstattungen) zu hoch. Korrigiere es außerhalb von Guidelino.
- Private Nutzung, Abschreibungen (AfA) und Zahlungen ohne Rechnung oder Beleg.
- Die 10-Tage-Regel für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen um den Jahreswechsel: Guidelino zählt jede Zahlung im Kalenderjahr ihres Datums.
Die Auswertung ist keine Steuerberatung und ersetzt nicht die Anlage EÜR. Frag im Zweifel deine Steuerberatung.